Hinweisgeberschutzgesetz

Lassen Sie vertrauensvoll und geschützt Hinweise zu Missständen melden.

Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine eigene Hinweisgeberstelle einrichten. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden können auch eine gemeinsame Stelle einrichten. Diese Stellen können an Ombudspersonen vergeben werden. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind aufgrund ihrer Qualifikation, Meldungen einordnen zu können und ihres gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechts besonders für diese Position geeignet.

Wir bieten Ihnen die Einrichtung eines softwarebasierten auf Ihr Unternehmen gebrandetes Hinweisgebersystems und die Stellung der Ombudsperson zu günstigen Pauschalpreisen ab € 80,00 netto Monat an. Fragen Sie gern nach einem Angebot für Ihr Unternehmen: Kontakt

Hier finden Sie unseren Leitfaden für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems: PDF