Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet alle Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung die Vorschriften zum Datenschutz umzusetzen, die Umsetzung zu dokumentieren und die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren. Im Wesentlichen sind folgende Bereiche abzuarbeiten:
- Datenschutzkonformer Außenauftritt: Website (Datenschutzerklärung, Cookie-Bar), Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO, Beschilderung bei Videoüberwachung etc.
- Mitarbeiterdatenschutz: Verpflichtungserklärung, Mitarbeiterinformationen und Unterweisung, Richtlinien zu Passwörtern, Home-Office, Betriebliche Geräte etc.
- Kundendatenschutz: Einwilligungen, Newsletterversand, Akquise, Bonitätsprüfungen etc.
- Dokumentationspflichten im Unternehmen: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Sicherheit der Verarbeitung etc.
- Richtlinien im Unternehmen: Unternehmensrichtlinie Datenschutz, Löschkonzepte, Richtlinien für die Nutzung von Internet und E-Mail, Social-Media Richtlinie etc.
- Implementierung risikoangemessener technisch-organisatorischer Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen
Die Datenschutz-Metropol GmbH hat seit 2016 eine umfangreiche Musterdokumentation erstellt, auf deren Grundlage ein Datenschutzmanagementsystem zeitnah und effizient in Ihrem Unternehmen eingeführt werden kann.
Wir sind tätig als externe Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwalt Frick, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, berät zu allen Fragen rund um das Datenschutzrecht.
Deshalb: Datenschutz in der Metropol Region durch DATENSCHUTZ-METROPOL
Daten-schützen-Werte